Immer mehr Versicherungsnehmer möchten ihre Skandia Lebensversicherung kündigen. Grund hierfür sind vor allem die hohen Kosten, aber auch sinkende Zinsen und vergleichsweise wenig Flexibilität. Dennoch ist die Kündigung in vielen Fällen der am wenigsten rentable Weg, eine Lebensversicherung aufzulösen. Besser ist der „ewige Widerruf“, der auch bei der Skandia Lebensversicherung vor allem bei Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 möglich ist!
Skandia Lebensversicherung kündigen: Warum es sich meist nicht lohnt!
Entscheiden Sie sich dazu, Ihre Skandia Lebensversicherung zu kündigen, müssen Sie in der Regel mit einer Auszahlung unter der Summe Ihrer Beiträge rechnen. Grund dafür ist die Berechnung des sogenannten Rückkaufswertes, der die Grundlage für den Ihnen auszuzahlenden Betrag darstellt. Der Rückkaufswert wird vom Versicherungsunternehmen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Die Berechnungsformel lautet, vereinfacht dargestellt:
- Auszahlungsbetrag = Summe der Beiträge + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale
Die Stornopauschale stellt dabei eine Kündigungsgebühr dar, deren Höhe der Versicherer im Vertrag grundsätzlich selbst festlegen kann. Sie mindert den ohnehin niedrigen Rückkaufswert weiter, denn die Abschluss- und Verwaltungskosten übersteigen in vielen Fällen die bis zur Wirksamkeit der Kündigung erzielten Renditen. Damit wird der Rückkauf der Police insgesamt zum Verlustgeschäft für die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer.
Kunden, die ihre Skandia Lebensversicherung kündigen, machen auf diese Weise häufig einen hohen Verlust. Denn die Abschluss- und Verwaltungskosten übersteigen die Summe der erhaltenen Überschüsse und Zinsen deutlich.
Skandia Lebensversicherung kündigen – Vorteile des „ewigen Widerrufs“
Erfahrungsgemäß ist es keine gute Idee, eine laufende Skandia Lebensversicherung unmittelbar zu kündigen. Denn die verfügbaren Alternativen, insbesondere der „ewige Widerruf“, sind finanziell deutlich attraktiver. Dieses „ewige Widerrufsrecht“ basiert auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs auf dem Jahr 2014 (Az. IV ZR 76/11).
Hier hat das oberste Bundesgericht entschieden, dass eine unwirksame Widerrufsbelehrung dazu führen kann, dass Kundinnen und Kunden ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht geltend machen können. Denn die grundsätzlich einen Monat dauernde Widerrufsfrist konnte in diesen Fällen weder beginnen noch enden, weil es an den für einen Beginn notwendigen Voraussetzungen fehlt.
Beim Widerruf darf der Versicherer, anders als in Fällen, in denen Sie Ihre Skandia Lebensversicherung kündigen, keine Abschluss- und Verwaltungskosten vom angesparten Vertragsvermögen abziehen. Auch der Abzug einer Stornogebühr ist nicht zulässig. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Rückzahlung aller Beiträge und Auszahlung sämtlicher Zinsen und Überschüsse. Gegebenenfalls kommt ein Anspruch auf Verzugszinsen hinzu.
Kunden, die ihre Skandia Lebensversicherung nicht kündigen und sich stattdessen für den Widerruf entscheiden, sparen so in der Regel bares Geld. Die Erfahrung und Rechtsprechung zeigen, dass Sie in vielen Fällen mit einer Auszahlung in Höhe mehrerer tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert rechnen können! Lassen Sie den Widerruf Ihrer Skandia Lebensversicherung daher noch heute von einer erfahrenen Expertin oder einem erfahrenen Experten prüfen. Es lohnt sich!
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