Auch wenn der ehemals als „KfW 60“ bezeichnete energetische Baustandard heute als „KfW Effizienzhaus 70“ bezeichnet wird, geht es um die energetische Mindest-Effizienz von Neubauten bzw. energetisch sanierten Bestandsbauten.
Effizienz-Kriterien eines KFW 60 Hauses
Die Effizienz-Kriterien, denen dieser Bautyp zukünftig genügen muss, wurden durch die bis 2020 geltende Energieeinsparverordnung der Bundesregierung (EnEV) definiert. Ein KfW Effizienzhaus 70 – bis 2009 als KfW 60 Haus bezeichnet – darf nur 70 Prozent der Energiemenge verbrauchen, die der KfW 100-Standard als Optimum in Sachen Energieeinsparung festlegt. Statt der damals geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt heute das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG). In diesem wurden
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- die Energieeinsparverordnung (EnEV)
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- das Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
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- sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG
zu einem Gesetzesbündel zusammengefasst. Sie bilden den heutigen Standard, der für Sanierer und Hausbauer verbindlich gilt. Die Novelle des GEG wurde 2023 für sämtliche beheizten oder klimatisierten Gebäude in Deutschland verpflichtend beschlossen. Verglichen mit dem ehemaligen KfW 40 Haus, das inzwischen die Bezeichnung „KfW Effizienzhaus 55“ trägt, werden Effizienzhäuser mit dem verbesserten Standard 70 mit weniger strengen Förderkriterien bewertet.
Den Maßstab in Sachen energetischer Effizienz setzt weiterhin das KfW Effizienzhaus 100. Dieser Standard wird als Referenzwert für die Effizienz aller untergeordneten Effizienz-Standards zugrunde gelegt. Der bauliche Standard für das Effizienzhaus 70 hat sich im Vergleich zum KfW Effizienzhaus 100 nicht beträchtlich verbessert. Im Vergleich zum Vorgänger, dem KfW 60, wurde der energetische Maßstab jedoch um einige Prozentpunkte angehoben und einige Anforderungs-Details präzisiert.
Primärenergiebedarf und Transmissionsverlust
Bei einem Niedrigenergiehaus dieser Klasse darf der Primärenergiebedarf eines Jahres nicht mehr als 70 Prozent vom EnEV-Höchstwert des Referenzhauses 100 betragen. Das wird bereits durch die Bezeichnung als KfW Effizienzhaus 70 verdeutlicht. Der Primärenergiebedarf bezeichnet die tatsächlich verbrauchten Energiemengen in einem Haushalt. Der Begriff kann als rechnerische Größe auch auf Kommunen oder Bundesländer angewendet werden. Dem gegenüber steht der Begriff „Transmissionswärmeverlust“. Jedes Wohnhaus verliert durch Wände, Fenster und Türen sowie das Dach eine bestimmte Menge an Wärmeenergie.
Wenn die Energieeffizienz von Gebäuden erhöht werden soll, müssen die potenziellen Verluste an Wärmeenergie verringert werden. Der Transmissionswärmeverlust ist also eine ebenso wichtige Kenngröße wie der primäre Energiebedarf. Beide zusammen definieren die Energieeffizienz von Gebäuden. Der Transmissionswärmeverlust steht nicht zufällig im Energieausweis. Er wird im Gebäudeenergiegesetzt (GEG) als Grenzwert angegeben. Durch die Minimierung der Transmissionswärmeverluste sparen Haushalte Heizkosten ein.
Der Umstieg von fossilen zu regenerierbaren Energieträgern
Die Kosten für Strom und Heizung stellen inzwischen die größten Kostentreiber unter den Lebenshaltungskosten dar. An den damit zusammenhängenden Stellschrauben dreht die Bundesregierung durch Verordnungen und Gesetze. Zudem hat die wirtschaftliche und politische Abhängigkeit von Energielieferanten gezeigt, dass eine größere Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern erstrebenswert ist.
Hintergrund des energieeffizienten Bauens mit verbesserten Standards ist der notwendige Umstieg auf erneuerbare Energieträger zu Lasten der umweltschädigenden fossilen Energieträger. Der Umstieg auf regenerierbare Energien ist außerdem dem Klimawandel und den nicht nachwachsenden fossilen Ressourcen geschuldet. Dem damit verbundenen CO2-Ausstoß verdanken wir den Klimawandel zum Teil.
Was zeichnet KFW Effizienzhäuser 60 aus?
1. Bessere Dämmung zur Eindämmung der Energieverluste
Der Standard der KfW Effizienzhäuser 70 setzt voraus, dass die Energieverluste an der Gebäudehülle durch verbesserte Dämmungseigenschaften verringert werden. Dazu werden bei bereits bestehenden Gebäuden die alten Fenster gegen energetisch vorteilhaftere Fenster-Modelle ausgewechselt. Fassaden, Kellerwände und Dachkonstruktionen werden besser abgedämmt. Bei Neubauten werden diese Standards schon zum Planungs- bzw. Baubeginn angelegt. Bei Bestandsbauten werden bessere Fassaden- oder Dachdämmungen erst dann vorgenommen, wenn ohnehin eine Sanierung ansteht.
2. Die Wahl einer geeigneten Heizungsform
Bessere Fassadendämmungen werden eingesetzt, um eine Reduktion des Energiebedarfs sowie einen geringeren Verlust von Heizwärme über die Haushülle zu erreichen. Zugleich muss aber die Bereitstellung und Nutzung von Heizwärme oder Warmwasserbereitung mit höherer Effizienz gewährleistet werden.
Die Anforderungen an den Standard KfW 60 (bzw. 70) lassen sich sowohl mit der Installation von Wärmepumpen als auch mit Holz- bzw. Holzvergaser- oder Holzpellet-Heizungen sowie mit anderen umweltfreundlichen Heizungs-Lösungen umsetzen. Sofern die Fernwärmeversorgung über erneuerbare Energien geleistet werden kann, wäre auch diese Lösung denkbar. Heizungen, die mit Photovoltaik, grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden, könnten ergänzend dazu genommen werden.
3. Die Belüftung abgedichteter Häuser bedarf eines Konzeptes
Die Erstellung eines Lüftungskonzepts wird immer dann notwendig, wenn bei der Sanierung eines Bestandsgebäudes zwei Drittel der Fenster und des Daches ausgetauscht wurden. In diesem Fall muss ein Experte feststellen, welche Luftmengen auf natürlichen Wegen durch ein Wohngebäude strömen.
Reichen die gemessenen Luftmengen nicht aus, weil durch die Sanierungsmaßnahmen der Standard eines stark abgedichteten KfW Effizienzhauses erreicht wurde, müssen Ventilator-gestützte oder freie Lüftungssysteme berücksichtigt werden. Hausbesitzer und Häuslebauer können frei darüber entscheiden, welchem Belüftungssystem sie den Vorzug geben. Bei stark versiegelten Neubauten im Standard KfW Niedrigenergiehaus bzw. Effizienzhaus 70 werden Belüftungskonzepte gleich mit in die Bauplanungen einbezogen.
Fördergelder für KFW Haäuser 60 (heute 70)
Der Haus-Typ „KfW Effizienzhaus 60“ – ehemals als KfW 60 Haus bekannt – stellt einen um 10 Prozent erhöhten Grundstandard für energieeffiziente Gebäude dar. Der Jahres-Primärenergiebedarf – also der Energieverbrauch für die Warmwasserversorgung und die Heizwärme – müssen unterhalb von 70 statt ehemals 60 Kilowattstunden (kWh) bleiben. Die Transmissionswärmeverluste sollen mindestens um 15 Prozent niedriger ausfallen als der EnEV-Höchstwert.
Für alle KfW Effizienzstandards stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderkredite zur Verfügung. Mit diesen zinsgünstigen Darlehen kann der Erwerb oder der Neubau energiesparender Häuser mitfinanziert werden. Doch auch mittels einer energetischen Sanierung von Bestandsbauten kann der Effizienz-Standard KfW 70 erreicht werden. Mit den zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert die Bundesregierung den dringend notwendigen Umbau der Energiewirtschaft zugunsten der Umwelt und des Klimas.
Bei einem energetisch sanierten Bestandsgebäude stellt die KfW zinsgünstige Kredite bis maximal 120.000 Euro je Wohneinheit zur Verfügung. Unter einer Wohneinheit versteht die KfW abgeschlossene und bewohnte Wohnungen, die mit Toilette, fließendem Wasser, Kochmöglichkeit und separaten Eingang versehen sind. Der interessante Teil dieser Darlehen ist ihr hoher Tilgungszuschuss von 10 Prozent der Fördersumme. Der Tilgungszuschuss verringert die Ratenhöhe und die rückzahlbare Darlehenssumme.
Die Darlehenssumme kann auf 150.000 Euro je Wohneinheit ansteigen, wenn sanierte Bestandsbauten oder Neubauten die Vorgaben der EE- oder NH-Klasse erfüllen. In diesem Fall werden folgende Systeme einzeln oder in Kombination miteinander genutzt:
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- Solarthermie (Strom- und Warmwasserversorgung)
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- Photovoltaik (Heizwärme)
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- Wärmepumpen (alle Typen)
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- Nah- oder Fernwärme-Nutzung mit regenerativen Energien
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- Pellet-, Scheitholz- oder Hackschnitzelkessel
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- Biomethan-Brennstoffzellen
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- oder Brennstoffzellen, die mit „grünem“ Wasserstoff betrieben werden.
Satte Boni erhöhen den Tilgungszuschuss
Die bonusfähige „Effizienzhaus EE“-Klasse gilt für Neubau und sanierte Bestandsbauten. Die erneuerbaren Energien müssen zu mindestens 55 Prozent den Energiebedarf für Wärme- und Kälteversorgung erbringen. Bei der „Effizienzhaus NH“-Klasse sind nur Neubauten bonusfähig. Der Neubau bedarf eines Nachhaltigkeitszertifikats (NH-Zertifikat). Die EE- und die NH-Klasse sind nicht kombinierbar.
Für die zusätzlichen energetischen Standards der EE-Klasse erhalten Hausbesitzer einen Bonus von fünf Prozent. Der Bonus für die Standards der NH-Klasse beträgt ebenfalls fünf Prozent. Zudem wird ein zehnprozentiger WPB-Bonus gewährt, wenn die Sanierung eines Bestandsgebäudes der Energieeffizienzklasse H zum verbesserten Standard KfW Effizienzhaus 60 EE führt. WPB steht für „worst performing building“ und kennzeichnet ein energetisch schlecht aufgestelltes Wohngebäude.
Beide Bonus-Typen können Haussanierer sogar kombinieren. Damit lassen sich die Tilgungszuschüsse auf bis zu 25 Prozent der anrechenbaren Kosten verbessern. Wichtig ist aber, dass die Förderanträge bei der KfW VOR der Vergabe von Aufträgen an Lieferanten oder Handwerker eingereicht werden müssen. Außerdem muss ein Energieberater den Standard der Sanierungspläne bestätigen.
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