Es gibt Orte, an denen Fußgänger und Fahrzeuge oft aufeinandertreffen. Dies ist nicht nur im Straßenverkehr der Fall, sondern auch auf Parkplätzen, Industriegelände und -hallen. Dort braucht es praktische Orientierungshilfen. Denn durch eine optische Hervorhebung bestimmter Flächen entstehen etliche Vorteile, wie eine verbesserte Sicherheit sowie reibungslose Arbeitsabläufe. Welche Funktion Boden- und Hallenmarkierungen haben und welche Regelungen und Vorschriften gelten – dieser Artikel erklärt es.
Welche Funktion haben Hallen- und Bodenmarkierungen?
In vielen Bereichen ist der Einsatz von Markierungen sehr sinnvoll und vorteilhaft. So können Markierungen auf Böden zur Kennzeichnung von Sicherheitsbereichen genutzt werden. Diese sind unter anderem:
- Notausgänge
- Fluchtwege
- Gefahrenbereiche
- Standorte von Feuerlöschern
Die Kennzeichnung solcher Bereiche in verschiedenen Farben hilft bei der Verhinderung von Unfällen, Havarien und ermöglicht im Ernstfall eine schnelle Evakuierung des Gebäudes. Manche Arbeitsabschnitte, wie Produktionslinien, Montage- oder Lagerbereiche, lassen sich mithilfe von Markierungen schnell und einfach identifizieren. Dies führt zu einer besseren Organisation der Arbeitsabläufe. Überdies minimiert sich das Risiko von Zusammenstößen zwischen Fahrzeugen und Fußgängern. In einigen Industriebereichen ist es wichtig, bestimmte Abstände zwischen Maschinen und Geräten oder auch zwischen einzelnen Arbeitsbereichen einzuhalten.
Auch hier helfen Bodenmarkierungen, solche Abstände zu kennzeichnen und deren Einhaltung zu gewährleisten. Ebenso zur Identifizierung unterschiedlicher Materialien und Bereiche werden Markierungen verwendet. Beispiele hierfür sind Lagerbereiche oder Rohrleitungen. Sehr hilfreich sind solche Kennzeichnungen zudem in Bereichen mit erhöhten Hygienestandards wie in der Lebensmittel- oder Pharmaindustrie. Bodenmarkierungen werden auch zur Abwendung von Gefahren eingesetzt. Mithilfe solcher Markierungen werden besonders gefährliche Bereiche wie elektrische Anlagen, Chemikalien oder Gebiete mit großer Hitze kenntlich gemacht.
Was sind die gesetzlichen Bestimmungen?
Die gesetzlichen Regelungen zu Hallen- und Bodenmarkierungen variieren je nach Bundesland, Region und Branche. Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen am Arbeitsplatz bestehen allgemeine Vorgaben sowie normative Regelwerke in spezifischen Anwendungen. Generell hat die Sicherheit der Mitarbeiter und Besucher immer Priorität.
Dies sind einige Vorschriften für regelkonforme Hallenmarkierungen:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Paragraf 3 der bundesweit gültigen Arbeitsstättenverordnung bestimmt, dass Markierungen in Hallen deutlich erkennbar und farbig gekennzeichnet sein müssen.
- Technische Regeln für Arbeitsstätten/Sicherheit und Gesundheitskennzeichnung (ASR): In der ASR A 1.3. sind die Ausführungsdetails zu den farbigen Begrenzungsmarkierungen festgelegt. Grundlage dieser Vorschrift ist eine deutliche und langfristige Erkennbarkeit der Markierungen. Die Farben der Markierungen dürfen zu keinem Zeitpunkt entfernt werden. Zudem bestimmen die ASR bestimmte Angaben zu Maßen, etwa bei Bodenmarkierungen eine Mindestbreite von fünf Zentimetern. Die Wahl der Farbe wird abhängig von der Farbe des Untergrunds spezifiziert. Weiterhin enthalten die Regeln Details zur Beschaffenheit der Fußböden sowie zu Notausgängen und Fluchtwegen.
- Berufsgenossenschaften: Auch Berufsgenossenschaften beschäftigen sich mit Vorschriften für Hallenmarkierungen. So finden sich in der Berufsgenossenschaftsverordnung (BGV) die „Regeln für innerbetriebliche Verkehrswege” und „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“. Besondere Bedeutung kommt hier den Regulierungen zur Verhütung von Unfällen zu. Zur besseren Sichtbarkeit empfiehlt die BGV die Farben Weiß und Gelb für dunkle Böden und zehn Zentimeter breite Streifen. Nachleuchtende Hallenmarkierungen gewährleisten eine problemlose Orientierung auch bei möglichem Ausfall von Strom bzw. künstlichem Licht.
Was sagt die EU?
Auch innerhalb der Europäischen Union sind Boden- und Hallenmarkierungen ein Thema, diesbezüglich wurden entsprechende Richtlinien erarbeitet. Gemäß EU-Richtlinie 92/58/EWG sind alle Unternehmen der Mitgliedstaaten, die über große Lagerhallen verfügen, zu Bodenmarkierungen verpflichtet. Werden diese Vorgaben nicht umgesetzt, zieht dies rechtliche Konsequenzen nach sich.
Auch andere Vorschriften sind relevant. So regelt die Richtlinie 89/391/EWG die Grundlagen zur Verbesserung der Sicherheit und des Schutzes der Gesundheit für Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen regelmäßig eine Risikobewertung durchführen und Maßnahmen zur Minimierung von Gefahren ergreifen. Dazu gehören auch Sicherheitskennzeichnungen sowie Boden- und Hallenmarkierungen. EU-Richtlinie 92/58/EWG regelt Sicherheitskennzeichnungen am Arbeitsplatz. Hier finden sich die Mindestanforderungen für Brandschutz, Notausgänge und Fluchtwege. Auch dabei spielen Bodenmarkierungen eine wichtige Rolle.
Welche Vorteile haben Markierungen?
Das Anbringen von Markierungen in Hallen und auf Böden erfolgt in Unternehmen, in denen oft Fußgänger und Fahrzeuge aufeinandertreffen. Mit solchen Markierungen sind Firmen nicht nur rechtlich abgesichert, sie profitieren überdies von etlichen anderen Vorteilen. So erhöhen Boden- und Hallenmarkierungen erheblich die Sicherheit in einer Produktions- oder Lagerhalle. Farbige Kennzeichnungen und Warnmarkierungen am Boden machen Wegführungen deutlicher, kennzeichnen Sperrflächen und reduzieren das Risiko von Arbeitsunfällen durch mobile Gegenstände. Auch Bereiche zum Abstellen von Transportern oder Paletten werden mithilfe solcher Markierungen besser kenntlich gemacht.
Neben einer erhöhten Sicherheit bringen Bodenmarkierungen einem Unternehmen auch finanzielle Vorteile. Denn werden diese sinnvoll eingesetzt, lassen sich Arbeitsabläufe viel effizienter gestalten. So wird Zeit eingespart, die Produktivität erhöht und der Umsatz gesteigert. Ein weiterer Vorteil ist das Einsparen von Platz. Markierungen optimieren die Flächenkapazitäten in einer Halle und ermöglichen, dass jeder Quadratmeter möglichst gut genutzt werden kann. Fahrzeuge und technische Anlagen lassen sich dadurch in den Lagerhallen effizient unterbringen.
Fazit
Boden- und Hallenmarkierungen sind aus den Arbeitsabläufen moderner Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Nach gründlicher Prüfung der für Branche und Land geltenden Regelungen sollten Firmen ihr Markierungssystem planen und sich dabei nach Bedarf von einem Experten unterstützen lassen.
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