Wer einen Garten besitzt, wünscht sich häufig, den Außenbereich mit einem Gartenhaus oder einer Laube zu ergänzen. Bevor eine Entscheidung für die Gestaltung des Projekts fallen kann, steht die Frage im Raum, was sinnvoll ist. Gartenhaus und Gartenlaube bieten beide einen Mehrwert für das eigene grüne Paradies. Unterschiede zeigen sich in der Nutzung und bezüglich der Bauvorschriften.
Anbieter wie Garten Wunsch haben viele unterschiedliche Modelle im Angebot. Pavillons nach dem Vorbild englischer Gartenkunst oder charmante Lauben, die im kleinsten Garten einen Lieblingsplatz aufwerten. Die Gartenlauben sind aus Holz gefertigt und viele von ihnen können ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Baugenehmigungen sind für Gartenhäuser und Lauben grundsätzlich ein wichtiges Thema und leider zeigen die gesetzlichen Vorgaben regionale Unterschiede. Es ist daher sinnvoll, zunächst bei der zuständigen Behörde nachzufragen.
Gartenlaube vs. Gartenhaus
Auf den ersten Blick scheinen beide Gartenprojekte ähnliche Zwecke zu erfüllen. Es gibt allerdings Unterschiede. Eine Gartenlaube dient in der Regel als einfacher Unterstand und ist kleiner als ein Gartenhaus. Die Laube ist ein Rückzugsort, schützt vor Regen und Sonne und der Aufenthalt ist nur für wenige Stunden geplant. Die Nutzung eines Gartenhauses ist vielseitiger. Ihre Bauweise ist robuster und sie kann deutlich größer als eine Laube ausfallen. Gartenhäuser sind entweder Abstellräume oder wohnlich und dürfen mit Heiz- und Übernachtungsmöglichkeiten ausgestattet sein. Gartenhäuser haben fast immer ein Fundament und sind daher automatisch genehmigungspflichtig.
Genehmigungspflicht: Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?
Ob für ein Bauprojekt eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu gehören insbesondere die Größe, die Nutzungsart und die örtlichen Bauvorschriften. Als Faustregel gilt: Je größer und massiver das Bauwerk, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Gartenlaube
Die Genehmigungspflicht hängt von der Grundfläche und der Bauhöhe ab. Zusätzlich ist ein Mindestabstand zum Nachbarn vorgeschrieben. Die Laube muss jederzeit wieder abgebaut werden können. Für Kleingartenvereine gelten gesonderte Regeln. Auf dem eigenen Grundstück ist der Bau von Pavillons, Pergolen und Lauben aus Holz meist problemlos und benötigt keine Baugenehmigung.
Gartenhaus
Bei einem größeren Gartenhaus sieht die Lage etwas anders aus. Die Genehmigungspflicht hängt stark von der Größe und der Nutzung ab. Ein reiner Geräteschuppen mit einer geringen Fläche ist vornehmlich genehmigungsfrei. Je nach Bundesland bezieht sich die Regelung auf Grundflächen zwischen 10 und 20 m². Sobald ein Aufenthaltsraum oder die feste Installation von Wasser und Strom geplant ist, ist in vielen Fällen eine Baugenehmigung notwendig.
Falls eine Baugenehmigung erforderlich ist, läuft die Antragsstellung über das örtliche Bauamt. Im Bauantrag müssen detaillierte Pläne und Informationen über das Bauprojekt, einschließlich Größe und Lage auf dem Grundstück, enthalten sein. Im urbanen Umfeld schafft eine Anfrage bei der zuständigen Stelle für ein gutes Gefühl bei der Umsetzung.
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