Die meisten Hausbesitzer erfreuen sich sehr über die Tatsache, dass zu ihrem Haus auch eine Garage gehört, in der sie ihre Autos parken können. Dies erweist sich besonders im Winter als äußerst wertvoll, da ein parkendes Auto im Freien während der Winterzeit in der Regel auch immer mit Schnee schaufeln oder (und) Kratzen an den Autoscheiben verbunden ist, um das Gefährt für eine Fahrt bereitzumachen. Neben diesen Widrigkeiten im Winter sind Autos in Garagen auch generell gegen sämtliche Witterungsverhältnisse gut geschützt, sodass man sich in jedem Fall einfach nur ins Auto setzen und das Garagentor öffnen muss, um loszufahren.
Worauf muss man achten, wenn man eine Garage aufstocken möchte?
Was allerdings nach einiger Zeit häufig auffällt ist die Tatsache, dass sich über vielen dieser Garagen ein luftleerer Raum befindet, den man vom ersten Stock aus oft relativ einfach erreichen kann. Aus dieser Gegebenheit entsteht dann oftmals bei vielen Hausbesitzern die Idee, diesen leeren Luftraum über der Garage einfach als Wohnraum zu nutzen, und ihn entsprechend umzubauen. Doch ist ein derartiges Vorhaben überhaupt realisierbar? Die Antwort auf diese Frage, sowie weitere nützliche Informationen zum Aufstocken der Garage lassen sich in diesem Artikel wiederfinden.
Rechtliche Angelegenheiten klären
Es ist prinzipiell durchaus möglich, dass Garagen, die an ein Wohnhaus angeschlossen sind, durch einen Überbau erweitert werden können, um somit den luftleeren Raum über der Garage in zusätzlichen Wohn- oder Nutzraum zu verwandeln. Ob dann dieses Bauvorhaben allerdings in dem jeweiligen Fall auch rechtlich zulässig ist, wird von einigen Voraussetzungen und rechtlichen Vorgaben festgelegt, die erfüllt sein müssen. Im Baurecht ist es so, dass für Garagen andere Gesetzmäßigkeiten gelten als für Wohnräume, sodass die Voraussetzungen auf rechtlicher Ebene für Garagen im Vergleich nicht ganz so streng sind. Bei der Aufstockung einer Garage sollte darum auf jeden Fall auf die Gegebenheiten geachtet werden, die nichts mit der Einrichtung eines Wohnraums zu tun haben.
Auf rechtlicher Ebene besteht also der erste Schritt darin, zum jeweils zuständigen Bauamt zu gehen, um sich überhaupt erstmal einen umfassenden Überblick über die ganze Rechtslage zu dem Thema zu machen. Egal in welchem Bundesland man sich befindet – um eine Baugenehmigung kommt man bei solch einem Projekt nicht herum. Darüber hinaus müssen dabei auch die kommunalen Bebauungsvorschriften eingehalten werden. Auf jeden Fall ist es sehr zu empfehlen, sich im Vorfeld möglichst genau über dieses Bauprojekt zu informieren, um herauszufinden, ob es auch umsetzbar ist.
Garage aufstocken: Eine gute Planung ist entscheidend
Bei einer Baugenehmigung handelt es sich allerdings nicht um den einzigen Faktor, der bei der Aufstockung einer Garage zwingend beachtet werden sollte. Gerade bei der Planung des Ganzen gibt es noch einige Herausforderungen, die vor dem Beginn der eigentlichen Bauarbeiten bewältigt werden müssen. Nur dann, wenn diese planungstechnischen Herausforderungen gemeistert sind, ist ein derartiges Bauvorhaben auch tatsächlich realisierbar. Dabei stellt der Erhalt einer Baugenehmigung dafür nur die erste Hürde dar. Um wirklich herauszufinden, ob die Aufstockung einer Garage am Ende auch wirklich machbar ist, gibt es noch eine Reihe weiterer Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Dabei handelt es sich um die Themen „Statik“, „Grundstücksgrenzen“ und „Nachbarn“.
Statik
Damit eine Garage auch wirklich überbaut werden kann, muss im Vorfeld erst einmal in Erfahrung gebracht werden, ob die Garage von der Statik her das kommende Gewicht in Zukunft auch problemlos tragen kann. Um das herauszufinden, sollte im Lauf der Planung ein Statiker zurate gezogen werden, der dann die entsprechenden Berechnungen durchführt, um den statischen Zustand der Garage zu ermitteln. Das Engagieren eines solchen Fachmanns ist jedoch mit zusätzlichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Sollte es nach den Berechnungen der Fall sein, dass die Tragfähigkeit der Garage für das geplante Vorhaben nicht ausreichend ist, muss auf andere technische Lösungen zurückgegriffen werden, was wiederum weitere (zum Teil hohe) Kosten verursachen kann.
Die Grenzen des Grundstücks
In der Regel ist es bei den meisten Grundstücken so, dass Gebäude nicht ganz bis an die Grenze eines Grundstücks errichtet werden dürfen, sondern stattdessen noch mindestens drei Meter Abstand zur Grenze lassen müssen. Bei dieser Regelung spricht man von der sogenannten „3-Meter-Vorschrift“. Für Garagen hingegen trifft diese 3-Meter-Vorschrift jedoch nicht zu, sodass Garagen bedenkenlos unmittelbar an eine Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen. Durch die Aufstockung einer Garage wird aus dieser Garage dann allerdings ein Gebäude, welches nicht mehr länger als grenznahe Garage betrachtet werden kann, sodass für dieses „neue“ Gebäude dann wieder die 3-Meter-Vorschrift gilt. Aus dieser Problematik ergibt sich häufig das Szenario, dass für die Überbauung einer Garage keine Baugenehmigung erteilt wird, sofern sich diese zu nah an einer Grundstücksgrenze befindet.
Grünes Licht der Nachbarn
Egal welches Bauvorhaben man auf dem eigenen Grundstück auch in Angriff nehmen will – am Ende können einem die eigenen Nachbarn oft noch einen Strich durch die Rechnung machen, da für praktisch jedes Bauprojekt auch das Einverständnis der Nachbarn notwendig ist. Sollte es beispielsweise durch eine aufgestockte Garage im Nachbargarten zu Lichtverlusten kommen, so ist dies für den Nachbarn ein legitimer Grund, dieses Bauprojekt nicht zu unterstützen, woraufhin dann die Aufstockung einer Garage auf rechtlicher Ebene nicht ermöglicht werden kann.
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