Die Grundstücksvermessung erstellt ein Bild eines Gebietes. Neben den Grenzen, die die Größe bestimmen, werden Eigenheiten erfasst und die Bebauungsvorgaben, die für das betreffende Grundstücke und die Umgebung gelten, ermittelt. Eine Grundstücksvermessung wird immer durchgeführt, wenn ein Grund gekauft oder veräußert werden soll. Spätestens wenn ein Bauvorhaben in Planung geht, muss eine Vermessung erfolgen, damit die Grenzen des Grundstücks als Karte vorliegen. Die Vermessung von bebauten Grundstücken führt zu einem Bestandsplan.
Für Bauvorhaben in Köln und Umgebung übernimmt Vermessung Köln die fachgerechte und punktgenaue Bestimmung der Grundstücksgröße. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure der Stadt Köln können besondere Qualifikationen und eine langjährige Erfahrung aufweisen. Die im Katasteramt vorliegenden Daten beruhen auf den Vermessungen der öffentlich bestellten Ingenieure. Bei einem Grundstückskauf kann daher zunächst eine Anfrage auf die Verfügbarkeit der Grundstücksinformationen gestellt werden. Bei einem Neubau ist die Vermessung des Grundstücks vorgeschrieben.
Wann ist eine Vermessung zwingend notwendig?
Neben dem Neubau verlangt auch eine Grundstücksteilung die erneute Vermessung. Die Unterteilung in einzelne Parzellen erfordert die genaue Bestimmung der neu entstandenen Grundstücke. Neben der Neubebauung liegen zwei Gründe vor, die die Vermessung erforderlich machen.
Wann ist eine freiwillige Vermessung sinnvoll?
Die technische Entwicklung der Landvermessung hat sich in der Vergangenheit weiterentwickelt. Wurde eine Vermessung vor langer Zeit durchgeführt, können aufgrund der veralteten Technik Messwerte beim Katasteramt hinterlegt sein, die nicht exakt sind. Moderne Messtechniken können hier präzisere Daten liefern. Eine erneute Vermessung ist daher sinnvoll. Bei einer Beschädigung der Grenzmarken und dem Fehlen von Grenzsteinen ist die erneute Vermessung unabhängig vom Verkauf empfehlenswert.
Zwischen Grundstückseigentümern kann es immer mal wieder zu Streitigkeiten kommen, die eine unterschiedliche Auffassung vom Verlauf der Grundstücksgrenze beinhalten. Ursache sind häufig mündliche Überlieferungen von Grundstücksverläufen. In diesem Fall kann eine Vermessung einen eindeutigen Beleg der Besitzansprüche liefern. Die Grundstücksgröße ist die Berechnungsgrundlage für die Abgabe von Steuern. Sowohl das Finanzamt als auch Eigentümer haben daher Interesse daran, dass die gezahlten Steuern mit der tatsächlichen Grundstücksgröße übereinstimmen.
Formen der Vermessung
Die Vermessung eines Grundstücks kann in vier unterschiedliche Formen unterschieden werden:
- Die Teilungsvermessung wird durchgeführt, wenn ein Grundstück geteilt wird. Die kleineren Grundstücke oder Parzellen werden in ihren neuen Grenzen ermittelt.
- Die Grenzvermessung wir durchgeführt, wenn der Verlauf der bestehenden Grenze unklar ist und eine neue Karte erstellt werden muss.
- Die Grenzfeststellung ist eine Überprüfung der Grenzsteine. Vor Ort werden die Grenzsteine eines Grundstücks überprüft und bei Bedarf erneuert.
- Die Grenzanzeige ist notwendig, wenn die Grenzen eines Grundstücks nicht bekannt sind. Dies kann der Fall sein, wenn noch nie eine Vermessung auf dem Grundstück durchgeführt wurde oder zu einem Zeitpunkt, als die Messinstrumente noch ungenaue Daten geliefert haben.
Vermessung bei einem Bauprojekt
Spätestens zwei Wochen nach Baubeginn muss eine Baukontrollmessung durchgeführt werden. Zu diesem Zeitpunkt wird überprüft, ob das geplante Bauvorhaben entsprechend der in den Bauplänen vorgebenden Markierungen und Maßstäben realisiert wird. Das Ziel der Messung ist die Überprüfung der Einhaltung des Bauantrags. Nach der Fertigstellung wird die Einhaltung der Vorgaben erneut überprüft und die Daten aus der letzten Messung in das Register für Liegenschaften eingetragen.
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