Viele Menschen mussten in der Vergangenheit bereits die Erfahrung machen, dass verstopfte Rohre im Mehrfamilienhaus nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer sein können. Und oft stellt sich schnell die Frage: Wer zahlt?
Allein schon aufgrund der Tatsache, dass hier vergleichsweise viele Vorurteile existieren, sind Diskussionen zwischen Mietern und Eigentümern (und Eigentümern untereinander) fast schon vorprogrammiert. Abgesehen davon ist es wichtig, im Notfall schnell zu reagieren, um Folgeschäden bestmöglich vermeiden zu können. Aber was sollten Eigentümer eigentlich bedenken und wissen, wenn es darum geht, Haus und Wohnung zu schützen? Und wer zahlt am Ende die Reparatur? Die folgenden Abschnitte gehen auf diese und weitere Fragen ein, ersetzen jedoch natürlich keine Rechtsberatung.
Auf der Suche nach dem passenden Rohrreinigungsbetrieb
Egal, ob es darum geht, sich im Notfall schnell auf Hilfe verlassen zu können oder darum, regelmäßige Reinigungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen: Wer einen kompetenten Rohrreinigungsbetrieb wie den Next-Kanalservice in der Hinterhand hat, weiß genau, an wen er sich bei Problemen und Fragen rund um Themen wie „Reinigung“, „Rohrprobleme“ und „Wartung“ wenden kann. Wenn das Abwasser nicht mehr richtig abfließt oder unangenehme Gerüche entstehen, kann es beruhigend sein, zu wissen, dass Hilfe nur einen Anruf weit entfernt ist und es nicht nötig ist, lange nach einem Ansprechpartner zu suchen.
Verstopfte Rohre: Was kommt auf die Eigentümerschaft zu?
Vorweg: In den meisten Fällen ist es die Aufgabe der Eigentümerschaft, sich um die Instandhaltung und eventuelle Rohrreparaturen zu kümmern. Wer hier weiß, worauf er achten muss, und welche Vorschriften gelten, sorgt im Idealfall dafür, dass das Risiko rund um Verstopfungen und Co. sinkt. Leider bieten jedoch auch die moderne Installation einer Dusche im Bad, ein umsichtiger Aufbau einer Spüle und andere handwerkliche Arbeiten auf hohem Niveau keine hundertprozentige Garantie dafür, dass es wirklich niemals zu Rohrproblemen kommen wird.
Wird die Eigentümergemeinschaft über einschlägige Probleme informiert, ist es wichtig, sich direkt mit einem Fachbetrieb kurzzuschließen. Ziel ist es nun, als Erstes die Ursache der Verstopfung herauszufinden und diese schnellstmöglich zu beheben. Wie hoch die Kosten sind, mit denen jeder einzelne Eigentümer dann konfrontiert wird, ist von den jeweiligen Eigentumsanteilen abhängig. Wer mehr Eigentum besitzt, zahlt dementsprechend mehr.
Können Mieter in Regress genommen werden?
Obwohl die Eigentümergemeinschaft in der Regel zunächst immer für die Kosten, die mit einer Rohrverstopfung einhergehen, aufkommen muss, bedeutet dies nicht, dass Mieter Abfluss, Toilette und Co. unsachgemäß nutzen können, ohne für etwaige Folgen haftbar gemacht zu werden.
Ein typisches Beispiel: Wenn ein Teenager, der in einem Familienhaushalt lebt, zum ersten Mal seine Periode bekommt, und Binden, Tampons und Co. unwissend über die Toilette entsorgt, kann dies als „unsachgemäße Nutzung“ angesehen werden. Kann dementsprechend nachgewiesen werden, dass die Schuld beim Mieter lag, hat die Eigentümergemeinschaft die Option, diesen in Regress zu nehmen und die Kosten, die verursacht wurden, „weiterzugeben“.
Wichtig ist natürlich, dass die Schuldfrage zweifelsfrei geklärt sein muss. Nicht selten kommt es – unter anderem aufgrund teilweise hoher Kosten – zu Rechtsstreitigkeiten. Die gute Nachricht ist jedoch, dass sich besagte hohe Kosten oft vermeiden lassen, indem diejenigen, die auf den entsprechenden Schaden aufmerksam werden, schnell handeln.
Auch eine wichtige Frage: Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?
Welche Eigentümer für die Kosten, die im Rahmen der Rohrreparaturen entstehen, tragen müssen, ist unter anderem von der Frage, ob es sich bei dem entsprechenden Bereich um Sonder- oder Gemeinschaftseigentum handelt, abhängig. Als Grundregel gilt: Die Leitungen, die in der Wohnung zum Sammelrohr führen, gehören zum Verantwortungsbereich der Mieter. Der sogenannte „Fallstrang“, der dann nach unten führt, muss vom Eigentümer beziehungsweise von der Eigentümergemeinschaft instand gesetzt werden. Er ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.
Fazit
Im Zusammenhang mit Schäden an Rohrleitungen kommt es immer wieder zu Diskussionen. Dabei ist vergleichsweise genau definiert, wer wann haftbar gemacht werden kann. Um Kosten zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Zustand der Rohre in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und seine Mieter mit Hinblick auf nicht abfließendes Wasser und unangenehme Gerüche zu sensibilisieren.
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