Der Besitz und die Aufbewahrung von Waffen ist ein sensibles Thema, das strikten gesetzlichen Regelungen unterliegt. Für den Besitz und das Tragen von Schusswaffen sind eine Waffenbesitzkarte und der große Waffenschein vorgeschrieben. Nur Inhaber beider Dokumente dürfen erlaubnispflichtige Waffen erwerben, besitzen und außerhalb der eigenen vier Wände tragen.
Nur für den Kauf und den Besitz ist eine Waffenbesitzkarte ausreichend. Hier werden Art der Waffe, die Anzahl und das Kaliber eingetragen. Mit einem entsprechenden Eintrag auf der Karte dürfen Besitzer Munition erwerben. Dies gilt für Jäger, Sportschützen oder Personen, die glaubhaft nachweisen können, dass ihr Leben gefährdet ist. Wer eine eigene Waffe besitzt und diese zu Hause aufbewahrt, muss diese konform des Waffengesetzes sichern. Waffenschränke müssen hohe Sicherheitsstandards erfüllen, damit eine Waffe nicht in unbefugte Hände gerät.
Waffenschränke
Es gibt klare Vorschriften für die Aufbewahrung von Waffen und Munition. Waffenschränke müssen definierte Sicherheitsstufen erfüllen, die in einer DIN-Norm festgehalten sind. Die Norm unterscheidet verschiedene Widerstandsgrade, die den Schutz des Waffenschranks gegen Aufbruch und Diebstahl angeben. In einem Schrank der Sicherheitsstufe A dürfen zum Beispiel zehn Langwaffen ohne Munition aufbewahrt werden. Die Sicherheitsstufe B eignet sich für Kurzwaffen und Munition. Die Munition muss allerdings in einem separaten und verschlossenen Innenfach getrennt gelagert werden.
Die Widerstandsgrade unterscheiden sich in der Anzahl der Waffen, die einschließlich der Munition in einem Schrank aufbewahrt werden. In Schränken ohne einen ausgewiesenen Widerstandsgrad dürfen Waffen und Munition nicht gemeinsam aufbewahrt werden.
Zugangsberechtigung
Der Zugang zu den Waffen darf nur dem Besitzer der Waffen möglich sein. Eine Ausnahme bilden Personen, die ebenfalls im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte sind. Minderjährige Personen, auch Haushaltsmitglieder, dürfen keinen Zugang zu den Waffen haben. Der Waffeninhaber trägt die Verantwortung für die sichere Verwahrung seiner Waffe. Das schließt auch die Standortwahl eines Waffenschranks ein. Der Ort sollte möglichst unauffällig sein, sodass beim Betreten der Wohnung oder des Hauses, der Waffenschrank nicht sofort ins Auge fällt.
Eine gute Wahl ist ein Raum, der von außen nicht einsehbar ist. Der Keller oder ein oberes Stockwerk sind geeignet. Ein zusätzlicher Schutz vor Diebstahl ist eine Verankerung des Schranks im Boden oder in der Wand. Ein umfangreich gesicherter Waffenschrank kann im Falle eines Diebstahls sicherstellen, dass der Schaden über die Hausratversicherung abgedeckt ist. Eine Rücksprache mit der Versicherung ist sinnvoll.
Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben
Inhaber von Schusswaffen müssen jederzeit nachweisen können, dass ihre Waffen entsprechend den Vorgaben aus dem Waffengesetz gelagert werden. Die zuständigen Behörden sind berechtigt, unangekündigte Kontrollen durchzuführen und können ohne Voranmeldung die Aufbewahrung der Waffen überprüfen. Bei Verstößen kommen empfindliche Strafen auf den Besitzer zu. Ferner kann der Verstoß gegen die Sicherheitsvorgaben zum Verlust der Waffenbesitzkarte führen und die Waffen werden von den Behörden einbehalten.
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