Der Beruf des Architekts ist der Traumberuf vieler Menschen, die sowohl künstlerisch als auch mathematisch begabt sind. Es ist sehr befriedigend, anderen den Wunsch vom perfekt geplanten Traumhaus zu erfüllen. Zudem ist auch der Verdienst in dieser Branche recht gut.
Doch es gibt auch Schattenseiten: Wer bei der Planung eines Gebäudes Fehler macht, verursacht schnell Schäden. Diese können rein finanzieller Natur sein – was schlimm genug ist! Doch neben längeren Bauzeiten, räumlichen Mängeln und anderen Dingen, die man grob als Baupfusch zusammenfassen kann, kann es auch zu Personenschäden kommen. Daher ist es wichtig, optimal ver- und damit abgesichert zu sein, falls doch einmal etwas schiefgeht. Denn sonst droht schnell der berufliche und finanzielle Ruin. Im folgenden Text zeigen wir daher auf, welche Versicherungen für Architekten unerlässlich sind.
Schutz vor finanziellen Verlusten
Mit einer Vermögensschadenhaftpflicht für Architekten ist die Haftung für finanzielle Schäden abgedeckt, welche anderen Menschen verursacht werden. Bei Architekten passiert dies am häufigsten durch Baumängel, welche den Besitzern des Gebäudes Kosten verursachen. Das kann gleich passieren, aber auch später auftreten (Spätschäden). Beispiele hierfür sind die Verzögerung des Baubeginns oder -endes durch zu spät eingereichte Unterlagen oder eine falsche Planung, welche erst im weiteren Verlauf zu Schimmelbildung und anderen Folgen führt.
So sind nicht nur Schäden abgedeckt, welche sofort erkannt – und behoben werden – können. Denn oft sind Baumängel, welche erst nach längerer Zeit entdeckt werden, kostspieliger zu beheben. Hier kommen nicht nur eine neue Planung, Kosten für Schimmelentfernung oder die Beseitigung anderer Langzeitschäden und ähnliches auf den Architekten zu: Gleichzeitig muss oft eine andere Bleibe für die Bewohner des Hauses gezahlt werden – und das vielfach über einen längeren Zeitraum.
Gewerbehaftpflichtversicherung
Für Schäden, die durch eine mangelhafte Planung oder die Nichteinhaltung von Fristen entstehen, kann der Architekt auch seine Berufshaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Diese deckt neben Vermögensschäden auch Personenschäden ab – etwa, wenn durch eine ungünstige oder fehlerhafte Planung Unfälle entstehen, für welche der Architekt verantwortlich gemacht wird. Das kann schadhaftes oder schlicht falsches Material betreffen. Aber auch gesundheitliche Schäden durch Schimmelbildung aufgrund baulicher Mängel werden über diese Versicherung gedeckt.
Wer muss sich selbst versichern?
Architekten, welche bei einem Unternehmen angestellt oder verbeamtet sind, sind in den meisten Fällen über den Arbeitgeber versichert. Anders sieht es bei selbstständigen Architekten aus: Diese müssen sich selbst um die passenden Versicherungsverträge kümmern. Doch auch im Angestelltenverhältnis kann es sinnvoll sein, sich zusätzlich zu versichern. Dafür sollte man die genauen Bedingungen der Versicherungen von Unternehmensseite kennen. Denn dann kennt man auch eventuelle Schwachstellen, welche entweder nach Absprache mit den Verantwortlichen aus dem Weg geräumt werden oder eben durch eine eigene Versicherung minimiert werden können.
Muss ich als Architekt mit horrenden Versicherungsbeiträgen rechnen?
Die Summen, die im Fall eines Fehlers abgedeckt sein müssen, sind oft riesig – je nach Projekt kann es sich hier um Beträge im sechsstelligen Bereich handeln. Daher sollte sich jeder Architekt vor dem Abschluss einer Versicherung genau informieren. Und möglichst viele konkrete Angebote einholen: Oft unterscheiden sich Deckungssummen, Konditionen und Beiträge ganz gewaltig, je nach Versicherer und Vertrag! Auch wenn das Vergleichen von vielen verschiedenen Angeboten oft zeitraubend und nervig ist – am Ende lohnt es sich definitiv, denn zu hohe Versicherungssummen schmälern den Gewinn ganz gewaltig.
Abhängig sind die Kosten für eine optimale Absicherung nicht nur von der Größe des Unternehmens und der Anzahl der beschäftigten Personen. Hinzu kommen andere Faktoren wie die Art und Umfang der Projekte, der Umfang der Leistungen (nur Planung oder auch Ausführung), das Jahreseinkommen des Unternehmens und die Länge der Laufzeit des Versicherungsvertrages.
Der Gang vor Gericht: Klagen muss nicht teuer sein!
Um sich gegen ungerechtfertigte Schadensansprüche wehren zu können, hilft oft nur der Gang vor Gericht. Neben dem zeitlichen Aufwand schlaucht auch der finanzielle Aspekt: Anwalts- und Prozesskosten können schnell in schwindelerregende Höhen steigen. Und oft bekommt man das Geld erst nach einem erfolgreichen Beschluss wieder. Oder gar nicht – wenn es beim Gegenüber nichts zu holen gibt, ist das Geld oft weg.
Eine gute Berufshaftpflichtversicherung bietet daher einen Baustein, welcher im Fall des Falls wie eine Rechtsschutzversicherung eingesetzt werden kann. So sind alle entstehenden Kosten abgedeckt – von der ersten Beratung durch einen Fachanwalt bis hin zu den Prozesskosten, Kosten für Gutachten etc. Andere Versicherungen zahlen auch dann, wenn den Architekten nachweislich keine Schuld am Baumangel trifft – das spart nicht nur Prozesskosten, sondern schont auch die Nerven. Und lohnt sich gleich doppelt: Denn in der Zeit, die man sonst bei Anwalt, vor Gericht und mit Gutachtern verbringen müsste, kann an neuen Projekten gearbeitet werden.
Guter Eindruck bei Kunden und Auftraggebern
Übrigens muss man kein Geheimnis daraus machen, dass man für den Schadensfall vorgesorgt hat: Auf potenzielle Auftraggeber macht das keinesfalls einen schlechten Eindruck! Im Gegenteil: Wer sich die Beiträge leisten kann, scheint effizient und erfolgreich zu arbeiten. Zudem zeigt es die Seriosität des Unternehmens, dass es nicht nur sich, sondern auch die Kunden durch eine passende Versicherung absichert. Schließlich wäre es fatal, würden diese aufgrund von Zahlungsunfähigkeit im Schadensfall leer ausgehen!
Bildquelle Titelbild:
- 89stocker/shutterstock.com