Ein Zaun auf der Grundstücksgrenze kann vielfältige Zwecke erfüllen – sei es, um die Privatsphäre zu wahren, das Grundstück zu schützen oder einfach nur aus ästhetischen Gründen. Doch bevor Sie sich an den Zaunbau machen, sollten Sie einige wichtige Dinge beachten, um rechtliche Probleme und Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden.
Wann gilt ein Zaun als Grenzzaun?
Die erste Frage, die sich stellt, ist, wann ein Zaun als Grenzzaun betrachtet wird. Ein Grenzzaun dient dazu, die Grenze zwischen zwei Grundstücken klar zu markieren. Demnach wird ein Zaun dann als Grenzzaun betrachtet, wenn seine Hauptfunktion darin besteht, ein Grundstück von außen abzugrenzen. Im Vergleich dazu dient ein einfacher Sichtschutzzaun lediglich dazu, die Privatsphäre zu schützen. Dies ist beispielsweise bei einem Sichtschutzzaun um eine Terrasse herum der Fall.
Wird jedoch derselbe Sichtschutzzaun an der Grundstücksgrenze aufgestellt, gilt dieser als Grenzzaun und unterliegt rechtlich der Kategorie der sogenannten “Einfriedung”. Um die rechtlichen Anforderungen einzuhalten, sollte man stets einen Spezialist für Zaunbau suchen. Dieser kennt nicht nur die örtlichen Gesetze und Vorschriften, sondern kann auch bei der Auswahl des richtigen Zaunmaterials und Zaunstils behilflich sein.
Ist der Bau eines Zauns auf der Grundstücksgrenze überhaupt erlaubt?
Nicht in allen Fällen ist der Bau eines Zauns auf der Grundstücksgrenze erlaubt. Einige Gemeinden haben bestimmte Einschränkungen oder Vorschriften, die beachtet werden müssen. So muss der Abstand zwischen Zaun und Straße in der Regel 50 cm betragen. In einigen Bundesländern gilt jedoch eine Einfriedungspflicht entlang der Grundstücksgrenzen, sodass hier der Zaun direkt auf die Grenze gesetzt werden darf.
Darüber hinaus kann es vorkommen, dass Nachbarn Einsprüche gegen den Bau erheben, wenn sie denken, dass der Zaun ihre Interessen beeinträchtigen könnte. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, im Vorfeld die Erlaubnis der örtlichen Behörden einzuholen und sich mit den Nachbarn abzustimmen. Ein erfahrener Dienstleister für Zaunbau kennt jedoch die Vorschriften und kann Grundstückseigentümer entsprechend informieren.
Die Einfriedungspflicht
Obwohl es bezüglich der Zaunvorschriften einen gewissen Spielraum gibt, entscheiden sich viele Gemeinden für eine Einfriedungspflicht. Hiernach müssen Grundstücke entsprechend eingezäunt werden. Die genauen Anforderungen an diese Einfriedung können jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren. Manchmal ist eine Einfriedung erforderlich, um den Nachbarn zu schützen, während in anderen Fällen alle Grundstücke eingezäunt werden müssen, die von der Straße aus gesehen entlang der rechten Grundstücksgrenze verlaufen. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen ein Zaun aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, um das Grundstück von öffentlichen Bereichen und Verkehrswegen zu trennen.
Benötigt man für den Zaunbau eine Baugenehmigung?
Ob für den Zaunbau eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt in den meisten Fällen von der Höhe des Zauns ab. Auch hier können die Gemeinden eigene Vorschriften festlegen, die unbedingt beachtet werden sollten. In vielen Fällen sind niedrige Zäune, die keine bestimmten Höhen- oder Größenbeschränkungen überschreiten, genehmigungsfrei. Dies sind oft Zäune, die lediglich der Abgrenzung oder dem Schutz der Privatsphäre dienen.
Jedoch kann es je nach Standort und geplantem Zauntyp erforderlich sein, eine Baugenehmigung einzuholen. Zum Beispiel, wenn es sich um einen besonders hohen Zaun handelt, der die Sichtlinie für den Straßenverkehr beeinträchtigen könnte, oder wenn spezielle bauliche Vorschriften in der jeweiligen Gemeinde gelten. Daher sollte man sich bereits vor Beginn des Zaunbaus bei den örtlichen Baubehörden erkundigen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen und Vorschriften eingehalten werden.
So hoch darf ein Zaun zwischen zwei Grundstücken sein
Die Höhe eines Zauns hängt von den landesrechtlichen Vorschriften ab, die bei der örtlichen Baubehörde erfragt werden sollten. Dabei kann die Baubehörde unter anderem auch festlegen, wie der Zaun gestaltet sein sollte, um ein einheitliches Erscheinungsbild in der Umgebung sicherzustellen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es dennoch ratsam, sich an den vorherrschenden Höhen und Stilen der Zäune in der Nachbarschaft zu orientieren, um ein harmonisches Gesamtbild zu gewährleisten.
Die jeweiligen Höhen- und Abstandsregelungen sind ebenfalls in den Bebauungsplänen der Gemeinden verankert, weshalb keine pauschale Zaunhöhe genannt werden kann. Jedoch gibt es grobe Richtlinien: Symbolische Grenzzäune sind in der Regel zwischen 40 und 80 cm hoch, während einfache Sichtschutzzäune eine Höhe von 170 bis 190 cm haben können. In einigen Bundesländern sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 190 cm genehmigungsfrei, sodass hier keine Benachrichtigung des Bauamts erforderlich ist.
Fazit
Grundsätzlich erfordert der Bau eines Zauns auf der Grundstücksgrenze sorgfältige Planung, sodass die rechtlichen Vorschriften der Gemeinde beachtet werden. Ob letztendlich eine Baugenehmigung oder die Einhaltung einer bestimmten Zaunhöhe erforderlich ist, hängt dabei maßgeblich von den örtlichen Verordnungen ab. Auch die Einhaltung nachbarrechtlicher Aspekte kann beim Zaunbau eine entscheidende Rolle spielen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich daher bereits im Voraus mit dem zuständigen Bauamt und den Nachbarn absprechen.
Bildquelle Titelbild:
- Dariusz Jarzabek/shutterstock.com